Informationen zu Gewährleistung und Garantie
Diese Information wurde gemäß den Vorschriften der Richtlinie (EU) 2019/771 des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs erstellt, umgesetzt in deutsches Recht durch die §§ 437–442 und §§ 474–479 BGB. Ihr Zweck ist es, Ihnen einen umfassenden und verständlichen Überblick über Ihre Rechte bei Mängeln der Kaufsache (Gewährleistung) und ggf. über Garantien zu geben.
Ihre Rechte als Verbraucher werden durch die Verbraucherschutzrichtlinien der Europäischen Union — insbesondere die Richtlinie (EU) 2019/771 — sowie das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gemeinsam gewährleistet. Diese Rechte stellen einen Mindeststandard dar, von dem zu Ihrem Nachteil nicht abgewichen werden darf.
1. Gesetzliche Gewährleistung (Mängelhaftung)
Wann können Sie Gewährleistungsrechte geltend machen?
Ist die von Ihnen gekaufte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung mangelhaft, können Sie gegenüber dem Verkäufer Gewährleistungsrechte nach den §§ 437 ff. BGB geltend machen. Die Ware ist mangelhaft, wenn sie bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte oder gewöhnliche Verwendung eignet.
Welche Rechte stehen Ihnen zu?
Sie können — nach Ihrer Wahl — folgende Rechte geltend machen:
Sie können Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlieferung (Ersatzlieferung) verlangen, es sei denn, die gewählte Art der Nacherfüllung ist unmöglich oder würde dem Verkäufer unverhältnismäßige Kosten verursachen.
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist durchgeführt, können Sie eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder — als letztes Mittel — vom Vertrag zurücktreten.
Welche Fristen gelten?
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Lieferung der Ware (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Die Frist beginnt mit dem Gefahrübergang, d. h. in der Regel mit der Übergabe an Sie.
Was bedeutet die Beweislastumkehr?
Zeigt sich innerhalb der ersten 12 Monate nach Lieferung ein Mangel, wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag (§ 477 BGB, in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/771). Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen.
Nach Ablauf dieses Zeitraums liegt die Beweislast bei Ihnen als Verbraucher.
2. Produkthaftung
Wann können Sie Produkthaftungsrechte geltend machen?
Bei einem fehlerhaften Produkt können Sie — nach Ihrer Wahl — Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer oder Ansprüche aus Produkthaftung gegen den Hersteller oder Händler geltend machen.
Welche Rechte gewährt die Produkthaftung?
Im Rahmen eines Produkthaftungsanspruchs können Sie die Reparatur oder den Austausch des fehlerhaften Produkts verlangen.
Welche Bedingungen gelten?
Sie müssen den Fehler des Produkts nachweisen. Der Hersteller oder Händler wird nur von der Haftung befreit, wenn er beweisen kann, dass: das Produkt nicht im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit in Verkehr gebracht wurde; der Fehler nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens nicht erkennbar war; oder der Fehler auf der Einhaltung zwingender Rechtsvorschriften beruht.
Bitte beachten Sie: Gewährleistungs- und Produkthaftungsansprüche können wegen desselben Mangels nicht gleichzeitig geltend gemacht werden.
3. Geltendmachung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen
Wenn Sie einen Gewährleistungs- oder Garantieanspruch bezüglich eines gekauften Produkts geltend machen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder unseren Kundendienst.
- Geben Sie Ihre Bestellnummer, die Bezeichnung des Produkts und eine detaillierte Beschreibung des Mangels an.
- Fügen Sie Fotos des Mangels bei — dies hilft uns, Ihren Anspruch schneller zu bearbeiten.
- Bewahren Sie Ihren Kaufbeleg (Rechnung oder Bestellbestätigung) auf.
Nach Eingang Ihres Anspruchs prüft unser Team den Sachverhalt und informiert Sie über die weiteren Schritte. Bei einem berechtigten Gewährleistungs- oder Garantieanspruch trägt der Verkäufer die Kosten für die Rücksendung des mangelhaften Produkts.
4. Informationen für Verbraucher aus anderen EU-Mitgliedstaaten
Unser Online-Shop bietet Produkte im gesamten Gebiet der Europäischen Union an. In jedem EU-Mitgliedstaat steht Verbrauchern nach der Richtlinie (EU) 2019/771 eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens 2 Jahren zu. In den ersten 12 Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer.
Die Verbraucherschutzgesetze Ihres Wohnsitzmitgliedstaates können Ihnen zusätzliche oder abweichende Rechte über das Mindestschutzniveau der Richtlinie (EU) 2019/771 hinaus gewähren. Das anwendbare Recht bestimmt sich nach der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I), wobei Sie stets den Schutz der zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts genießen.
Bei grenzüberschreitenden Verbraucherstreitigkeiten bietet Ihnen das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) kostenlose Beratung und Vermittlung: ECC-Net (die OS-Plattform der Europäischen Kommission wurde am 20. Juli 2025 eingestellt).
5. Wichtige Hinweise
- Die gesetzliche Gewährleistung (Mängelhaftung) ist ein gesetzlicher Anspruch, der bei jedem Produktkauf gilt.
- Ihre Gewährleistungs- und Garantierechte ersetzen nicht Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht, das in unserer Widerrufsbelehrung ausführlich beschrieben wird.
- Informationen über Reklamationen und das Beschwerdeverfahren finden Sie in unserer Reklamationsinformation.
- Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
Rechtsgrundlage: Richtlinie (EU) 2019/771 des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs; §§ 437–442, §§ 474–479 BGB (Mängelhaftung bei Verbrauchsgüterkauf).